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rechtliches

Rechtliches

Wir sind ein eigenständig arbeitender Radiosender, der neben dem eigentlichen Programm noch innerhalb sozialer Netzwerke aktiv ist und eine Homepage betreibt, d.h. wir müssen auf mehrere Rechtsgebiete Acht geben.
Generell sind wir eine nicht-kommerzielle Organisation (nicht eingetragener Verein).

Generelles

Das wichtigste im Journalismus / in der Medienwelt ist wohl die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht des Einzelnen / Rechte Dritter und der Meinungsfreiheit / künstlerischen Freiheit des Redakteurs / Moderators. Wann ist das Persönlichkeitsrecht verletzt? Pauschal ist es schwer zu sagen, aber ein Beispiel: Unterstellungen, Beleidigungen, grenzwertige Vergleiche und derartiges stellen eine Verletzung des Rechtes dar. Bei der Veröffentlichung von Partybildern sollte man ebenfalls aufpassen, denn diese sind auch durch das Persönlichkeitsrecht geschützt. Auf falsche Tatsachenbehauptungen - gerade bei brenzlichen journalistischen Themen - sollte man sehr stark Acht geben, da die Verbreitung strafbar ist. Recherche ist das A und O.

Streaming

Für das Lizenzieren der Musik eines Webradioprogramms sind die GEMA und die GVL zuständig. Bei beiden Verwertungsgesellschaften haben wir Verträge, d.h. wir dürfen in unserem Radioprogramm jede Art von Musik spielen - bis auf geschützte Melodien, die nicht bei der GEMA lizenziert sind (z.B. das Wetterbett von Antenne Bayern).
Allerdings gelten für die Musik in unserem Programm ein paar Regeln, die du kennen solltest:

  • Raubkopien (schlechte Tonqualität) haben nichts in unserem Programm verloren.
  • Kein Titel eines Künstlers darf für eigene Spots abgeändert werden, d.h. es ist nicht gestattet, die Botschaft des Künstlers durch Bearbeitung seiner Musik abzuändern und zu veröffentlichen. Ein Beispiel wäre: Musik für Werbespots herzunehmen. Bekannte Musik als Hintergrund oder O-Töne aus Filmen für Jingles und Verpackungen zu verwenden, sollte ebenso vermieden werden.
  • Vorankündigungen von Musiktiteln durch die Veröffentlichung der Playlist im Vorfeld der Sendung sind laut GVL Bestimmungen nicht gestattet (man könnte ja dann genau zu den Zeiten die gewünschte Musik herausschneiden, wenn man wüsste, was wann passiert).
  • Jeder Musiktitel sollte nach Möglichkeit Labelcode, EAN und Label beinhalten. Denn sollte es mal auf UKW On Air gehen, werden diese Dinge für eine GEMA-Abrechnung benötigt.
  • Wir dürfen nicht aktiv nach Hörern im Ausland werben, da sich die GEMA- und GVL-Lizenz nur auf Deutschland bezieht.

Webseite

Bei einer Webseite gibt es auch einiges zu beachten. Daher sind folgende rechtliche Regelungen nur stichpunktartig dargestellt. Diese Regeln sollten strikt beachtet werden, denn im Gegensatz zum Streaming gibt es genug Anwaltskanzleien, die sich durch Abmahnung dieser Kleinigkeit eine goldene Nase verdienen.

  • Es darf kein urheberrechtlich geschützter Content auf der Seite veröffentlich werden. Dazu zählen Bilder, Texte, Audios.
  • Sollte man Content veröffentlichen, von dem man nicht weiß, dass er urheberrechtlich geschützt ist, macht man sich der Verbreiterhaftung strafbar.
  • Kein Podcast darf GEMA-pflichtige Musik / urheberrechtlich geschützten Content beinhalten.
  • Jede Webseite braucht ein Impressum mit genauer Angabe des laut Presserecht Verantwortlichen. Es sollte die volle Adresse des Verantwortlichen und eine Telefonnummer beinhalten. Das Impressum muss auf jeder Seite der Webseite zu finden sein und darf sich in keinem Untermenü verbergen. Faustregel: Nur ein Klick bis zum Impressum.
  • Es dürfen keine YouTube-, Vimeo-, Soundcloud- oder ähnlichen Einbettungen erfolgen, wenn diese GEMA-pflichtige Musik beinhalten. Laut GEMA sind Einbettungen von z.B. Songs auf der eigenen Seite GEMA-pflichtig, da sie in der Seite abgespielt werden und nicht auf der offiziellen Plattform. D.h. hier einfach einen Link setzen.
  • Rechtschreibfehler, ästhetische Verunglimpfungen und derartiges stehen unter akuter Bierspendierstrafe innerhalb der Redaktion - Scherz am Rande.

Der Datenschutz spielt auch eine wichtige Rolle. Daher sollte man von jeglichen Statistikdiensten Abstand nehmen, die Daten auf fremden Servern horten, ohne dass man als Administrator einen genauen Einblick hat. Ein Beispiel ist Google Analytics. Ziel sollte daher sein, mit der eigenen Piwik Analyse Plattform zu arbeiten. Datenschutzaspekte gelten ebenso für soziale Plugins, z.B. Like-Buttons. Darüber sowie über statistische Besuchermessung muss im Impressum aufgeklärt werden.
Es sollte gelten: So wenig Daten wie möglich zu sammeln.

Social Media

In Facebook und anderen Netzwerken sollte man folgendes beachten.

  • Gewinnspiele in Facebook sind immer mit eigener App oder als Link zum Gewinnspiel auf der Homepage zu lösen. Gewinnspiele wie jeder Like / Share ist mit in der Verlosung, sind laut Facebook AGB nicht gestattet.
  • Weiterhin ist auf die strenge Filterung von Facebook bei Hassreden zu achten, d.h. jeder Kommentar, der deutlich beleidigt, muss moderiert werden!
  • Auf jeder Fanseite muss das Impressum gut sichtbar mitangegeben werden.
  • Das Posten von urheberrechtlich geschützten Motiven sollte unterlassen werden (siehe http://www.zeit.de/digital/internet/2013-01/facebook-thumbnails).

Marketing

Hier die wichtigsten Regeln.

  • Vergleichende Werbung ist verboten. Beispiel: Radio Galaxy macht Werbung mit dem Spruch „20% mehr Musik“. Wenn wir jetzt Werbung mit den Worten „20% mehr Hirn“ machen würden, wäre das strafbar.
  • Werbemittel, die urheberrechtlich geschützte Motive beinhalten, sind logischerweise auch starfbar.

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rechtliches.txt · Zuletzt geändert: 2015/02/23 09:29 (Externe Bearbeitung)